Datenschutzerklärung

Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten

Der Betreiber dieser Domain erhebt, speichert und verarbeitet grundsätzlich keine persönlichen Daten seiner Nutzer gemäß der am 25. Mai 2018 EU-weit in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Es handelt sich um eine reine Motorsport-Informationsseite mit Presseberichten über nationale und internationale Automobilsportveranstaltungen. Teilnehmer- und Ergebnislisten, welche die Namen sowie ggf. Geburts- und/oder Wohnorte der Sportler enthalten, werden nur in dem Umfang wiedergegeben, in dem sie auch auf den Informationsseiten der Hersteller, Teams oder Fahrer für Jedermann öffentlich zugänglich sind.

Erfassung von Daten im Zusammenhang mit dem Hosting dieser Website

Die von dem Betreiber dieser Domain in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen. Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).
Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider. Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Erstellung, Speicherung und Veröffentlichung von Fotografien und Bewegtbildern

Die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung und Verbreitung von Foto- und Videoaufnahmen von Personen durch die damit befassten Organe des Vereins steht nicht im direkten Zusammenhang mit der DS-GVO, sondern sie ist in den §§ 22 und 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG) geregelt. Da jedoch auch Bilder von Personen prinzipiell personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts sind, soll dieses Thema hier der Vollständigkeit halber angesprochen werden. So ist die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen zwar grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person zulässig, doch von diesem allgemeinen Grundsatz kennt das Gesetz einige Ausnahmen, welche auch auf diese Domain zutreffen. Es gilt, dass die Veröffentlichung von Aufnahmen von öffentlichen Sportveranstaltungen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, auch ohne deren Einwilligung zulässig ist. Gleiches trifft zu, wenn abgebildete Personen als nur "Beiwerk" im Hintergrund einer Veranstaltung, neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen.
Die Einwilligung muss nicht zwingend schriftlich erfolgen, sondern sie kann fallweise auch konkludent erfolgen. Dies bedeutet konkret, dass jede Person, welche aktiv oder als Gast an einer Veranstaltung teilnimmt, aufgenommen und diese Aufnahme auch veröffentlicht werden darf. Insbesondere trifft dies zu, wenn sich die betreffende Person auf eine Bühne begibt oder auf andere Weise aktiv zur Schau stellt bzw. durch entsprechende Gestik erkennen lässt, dass die Aufnahme von ihr gewollt ist. Das "Recht am eigenen Bild" wird also insoweit eingeschränkt, solange die Veröffentlichung nicht im Einzelfall berechtigte Interessen des bzw. der Abgebildeten verletzt.
Besonderen Schutz genießt allerdings die Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet, da die Veröffentlichung hier weltweit zugänglich ist und die Abgebildeten (durch automatisierte Verfahren) identifiziert werden können. Deshalb wird in jedem Einzelfall abgewogen, ob die Veröffentlichung von Fotos, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind, diesem besonderen Schutz gerecht wird.

Haftungsausschluss

Achtung:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Einbindung eines Links auf seiner eigenen Homepage die Inhalte der gelinkten Seiten unter Umständen mit zu verantworten hat. Dies kann - so des Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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